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Neuerungen zur Reisepasserstellung

Gebühren sind gestiegen

  Reisepass kostet 10 Euro mehr, Kinderreisepass entfällt

 

Zum 01.01.2024 trat die neue Passverordnung in Kraft. Die Ausstellung eines Reisepasses ist damit zu Jahresbeginn teurer geworden.

Die Gebühr für den Reisepass für Personen ab 24 Jahre beträgt demnach 70 €, das sind 10 € mehr als zuvor. Der Pass ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist die Passgebühr mit 37,50 € gleich geblieben.

Wer einen Reisepass ganz dringend benötigt, kann das Express-Bestellverfahren wählen. Hierfür wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 32 € erhoben, d.h. der Pass kostet unverändert  92 €.

Kinderreisepässe werden ab diesem Jahr nicht mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit verwendet werden. Eine Verlängerung oder Anschriftenänderung nach Wohnortwechsel erfolgt nicht mehr. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob der bisherige Kinderreisepass im Reiseland anerkannt wird.

Für Kinder werden ab sofort Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. Die Produktion erfolgt ebenfalls in der Bundesdruckerei in Berlin und benötigt eine Herstellungszeit analog der Dokumente für Erwachsene. Eine sofortige Mitnahme eines Reisedokumentes bei Beantragung in der Meldestelle wie beim Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

Die Beantragung der Dokumente für Kinder erfolgt wie bisher beim Kinderreisepass, persönlich und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

 

Nähere Informationen in der Meldestelle Karstädt.

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Veröffentlichung

Do, 04. Januar 2024

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