Gewerbe, anmelden
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Gemeinde Karstädt beginnt, muss dies gleichzeitig anzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein). Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
- bei Einzel-Gewerben die Gewerbetreibenden,
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
Bearbeitungsfristen
Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tage den Empfang der mangelfreien Anzeigen. Im Einzelfall ist bei persönlicher Vorsprache eine sofortige Bearbeitung möglich.
Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Handelsregisterauszug Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG,
UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag
bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en)
der Gesellschafter ein.
Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen
juristischen Personen
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit
mehreren Vertretungsbefugten Abschrift des notariell
beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht
der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor
der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei
z. B. einer "GmbH i. G."
Kosten
Die Verwaltungsgebühr wird gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) in der zurzeit geltenden Fassung erhoben und beträgt:
- für eine natürliche Person 26,00 €
- für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 31,00 € zusätzlich für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 €
- bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114 (038797) 77-114
Formulare
Merkblätter
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