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Schiedsstelle Gemeinde Karstädt

Bekanntmachung

 

 

Schiedsstelle Gemeinde Karstädt

 

 

Nach Ablauf der Wahlperiode für die ehrenamtliche Schiedsperson besteht die Verpflichtung zur Neuwahl.

Die Schiedsperson, die die Aufgaben einer Schiedsstelle wahrnimmt, wird von der Gemeindevertretung in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Gemäß §3 Schiedsstellengesetz (SchG) muss die Person nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sowie das Wahlrecht besitzen. Voraussetzung für die Berufung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie der Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle.

Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Schiedsstelle richten Sie Ihre Bewerbung, die Angaben zum:

-        Namen

-        Geburtstag und Geburtsort

-        Wohnort mit vollständiger Anschrift

-        Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit

 

enthalten sollte, bitte bis zum 01.03.2010 12.00 Uhr an die

 

                                      Gemeinde Karstädt

                                      Ordnungsamt

                                      Mühlenstraße 1

                                      19357 Karstädt

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Karstädt telefonisch unter 038797/77115 oder 77116 sowie während der Sprechzeiten zur Verfügung.

 

 

Ordnungsamt Karstädt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Di, 26. Januar 2010

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Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

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