Schiedsstelle Gemeinde Karstädt

Bekanntmachung

 

 

Schiedsstelle Gemeinde Karstädt

 

 

Nach Ablauf der Wahlperiode für die ehrenamtliche Schiedsperson besteht die Verpflichtung zur Neuwahl.

Die Schiedsperson, die die Aufgaben einer Schiedsstelle wahrnimmt, wird von der Gemeindevertretung in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Gemäß §3 Schiedsstellengesetz (SchG) muss die Person nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sowie das Wahlrecht besitzen. Voraussetzung für die Berufung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie der Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle.

Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Schiedsstelle richten Sie Ihre Bewerbung, die Angaben zum:

-        Namen

-        Geburtstag und Geburtsort

-        Wohnort mit vollständiger Anschrift

-        Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit

 

enthalten sollte, bitte bis zum 01.03.2010 12.00 Uhr an die

 

                                      Gemeinde Karstädt

                                      Ordnungsamt

                                      Mühlenstraße 1

                                      19357 Karstädt

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Karstädt telefonisch unter 038797/77115 oder 77116 sowie während der Sprechzeiten zur Verfügung.

 

 

Ordnungsamt Karstädt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Di, 26. Januar 2010

Weitere Meldungen

ACHTUNG! Pressemitteilung der WEMAG AG vom 24.04.2024

PRESSEMITTEILUNG  10/2024 vom 24.04.2024WEMAG AG Presse/ÖffentlichkeitsarbeitObotritenring 40 ...

Wenn die Schule zum Drehort wird