in Teilzeit (bis 35 Wochenstunden) unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Bearbeitung städtebaulicher Verträge sowie Projektbegleitung
Erstellung von Beschlussvorlagen für Ausschüsse und Gemeindevertretung
Zusammenarbeit mit dem Regionalen Wachstumskern Prignitz (Perleberg-Wittenberge-Karstädt), dem Technologie- und Gewerbezentrum Prignitz GmbH und der Wirtschaftsfördergesellschaft Prignitz mbH
Weiterentwicklung der Gewerbeflächen und Kommunikation mit den Investoren
Mitwirkung an der Aufstellung städtebaulicher Konzepte
Betreuung und Umsetzung von Fördermaßnahmen gemäß den Förderrichtlinien
Übernahme von Fachaufgaben zur Unterstützung der Fachbereichsleitung
Einstellungsvoraussetzungen:
bevorzugt einen erfolgreichen Abschluss als Ingenieur/-in bzw. Bachelor (m/w/d) oder einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r (m/w/d) oder einen vergleichbaren Abschluss
Berufserfahrung im Bauwesen, der Bauverwaltung oder der Wirtschaftsförderung
selbständige, ergebnisorientierte, strukturierte Arbeitsweise und Teamfähigkeit
Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen
sicherer Umgang mit PC-Technik sowie Standardsoftware
Führerschein Klasse B
Die Vergütung erfolgt nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Interessierte Bewerber/innen richten bitte ihre vollständigen aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 27.09.2023 an die Gemeinde Karstädt, Hauptamtsleiterin Frau v. Lentzke, Mühlenstr. 1, 19357 Karstädt oder per E-Mail an: (bitte zusammengefasst im PDF-Format – max. 5 MB). Bitte unbedingt im Betreff die Kennziffer 12/2023 angeben!
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein vollständiger Nachweis ist beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Ablauf des Ausschreibungsverfahrens werden die Unterlagen nach drei Monaten vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet.