Ordnungsamt

Nebenwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.


Beschreibung

Nach der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer hat jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr eine Erklärung über seine Zweitwohnung innerhalb von 14 Tagen dem Bereich Steuern ausgefüllt zu übergeben. Diese Erklärung wird bei der Anmeldung einer Zweitwohnung übergeben. Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann ein Vertreter mit der Anmeldung beauftragt werden (mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109

Aktuelle Meldungen

Unsere Öffnungszeiten

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen

10.05.2024

04.10.2024

01.11.2024

 

Telefonzentrale: 038797 – 77112

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 03. 2024

 

28. 03. 2024 - Uhr

 

Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

E-Mail: