Ordnungsamt
Haushaltsbescheinigung
Kurzinformationen
Die Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Beschreibung
Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die Haushaltsbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Einkommenssteuergesetz
- § 109 Lohnsteuergesetz
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunde des Kindes oder Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Scheidungsurteil (in Kopie) oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
- frankierter Rückumschlag
Gebühren
5,00 €
Ansprechpartner
Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
(038797) 77-109
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20. 10. 2024 - Uhr
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