Ordnungsamt

Haushaltsbescheinigung


Kurzinformationen

Die Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die Haushaltsbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:


Gebühren

5,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109