Ordnungsamt

Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung


Kurzinformationen

§2 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichungspflicht: 

  • Alle Hunde sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen

  • Hunde, die älter als 8 Wochen sind, müssen auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet sein

  • Die Rasse, das Wurfdatum sowie Farbe und Chipnummer des Hundes sind zusammen mit der Anzeige mitzuteilen 

  • Bei gefährlichen Hunden müssen alle relevanten Informationen, die zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Tieres beitragen (Z.B. Ordnungsverfügungen anderer Behörden), zusammen mit der Anmeldung des Hundes mitgeteilt werden

  • Es wird nach der Traufstelle 8.4.1 GebOMIK bei der Anmeldung des Hundes eine Gebühr von 15,00 € erhoben


Notwendige Unterlagen

siehe: einheitliches Hundeformular unter "Steuern"


Ansprechpartner

Frau Lara-Sophie Benn
Raum 116
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-116

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Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

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