Ordnungsamt
Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung
Kurzinformationen
§2 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichungspflicht:
Alle Hunde sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen
Hunde, die älter als 8 Wochen sind, müssen auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet sein
Die Rasse, das Wurfdatum sowie Farbe und Chipnummer des Hundes sind zusammen mit der Anzeige mitzuteilen
Bei gefährlichen Hunden müssen alle relevanten Informationen, die zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Tieres beitragen (Z.B. Ordnungsverfügungen anderer Behörden), zusammen mit der Anmeldung des Hundes mitgeteilt werden
Es wird nach der Traufstelle 8.4.1 GebOMIK bei der Anmeldung des Hundes eine Gebühr von 15,00 € erhoben
Notwendige Unterlagen
siehe: einheitliches Hundeformular unter "Steuern"
Ansprechpartner
Frau Lara-Sophie Benn
Raum 116
Mühlenstr. 1
(038797) 77-116