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EU-Förderung für die Sanierung von Wohnhäusern auf dem Lande

Auf Grund vielfacher Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Veröffentlichung im letzten Amtsblatt zur neuen EU-Richtlinie für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt alter Bausubstanz auf dem Lande sollen hier noch einmal einige klarstellende Informationen zu den Förderungen gegeben werden.

 

Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses zur Sanierung alter Bausubstanz ist, dass das Gebäude vor 1950 errichtet wurde und in seiner Ansicht von der Straße aus noch originalgetreu erhalten ist. Wenn zum Beispiel Fenster- oder Türöffnungen vergrößert oder auch eine ursprüngliche Backsteinfassade übergeputzt wurde, und damit der Charakter des Hauses stark verändert wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Außerdem muss man Eigentümer des Hauses sein oder über ein langfristiges Nutzungsrecht verfügen. Förderfähig sind Investitionen in die Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dach, Fassade). Die Förderhöhe beträgt 30% der Brutto- Gesamtkosten.

 

Zusätzlich besteht für Paare unter 45 Jahren die Möglichkeit, in demselben finanziellen Umfang, der für die Sanierung der Gebäudehülle aufgewendet werden soll, auch Fördermittel für einen etwaigen Innenausbau zu Wohnzwecken zu bekommen. Förderfähig sind Investitionen an der Baukonstruktion (Estrich, Innenwände, Trockenbau) und an dem mit dem Gebäude fest verbundenen technischen Anlagen (Wasser-, Abwasser-, Heiz- und Elektroleitungen). Für junge Paare unter 45 Jahre, die diese Förderung beantragen möchten beträgt die Förderhöhe 45% der Brutto-Gesamtkosten, wenn die Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz nachgewiesen wird.

 

Förderanträge werden vorab von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Prignitz mit Sitz in Pritzwalk geprüft. Über die Förderungen selbst entscheidet das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin.

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die:

Gemeindeverwaltung Karstädt, Herr Fritze

Tel.: 038797-77111, Fax: 038797-77299

E-Mail: wolfgang.fritze@gemeinde-karstaedt.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Mi, 05. August 2009

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