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Stellenausschreibung berufsbegleitende Ausbildung zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ (m/w/d)

Die Gemeinde Karstädt bietet zum 10. August 2020 engagierten, motivierten und kommunikativen Menschen eine dreijährige, attraktive berufsbegleitende Ausbildung zum

Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d).

Für die Dauer der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD gezahlt.

Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Regel wöchentlich an 2 Unterrichtstagen am Oberstufenzentrum Wittenberge.

An den anderen Arbeitstagen erfolgt die berufspraktische Ausbildung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Karstädt.

Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass Sie über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent/in) oder
  • die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung oder
  • die Fachhochschulreife.

Wenn Sie keine einschlägige Berufsausbildung haben, ist eine für die Ausbildung förderliche Tätigkeit im Berufsfeld von Erziehern, z. B. über Praktika oder Freiwilligendienste von Vorteil.

Nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens sind als weitere Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen bzw. beizubringen:

  • die Zulassung des OSZ Wittenberge für die Erzieherausbildung ab dem Schuljahr 2020,
  • ein Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate) oder ein gültiges Gesundheitszeugnis,
  • eine hausärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Erzieherausbildung,
  • vollständiger Impfschutz gemäß der gesetzlichen Vorschriften,
  • ein erweitertes Führungszeugnis.

Die Gemeinde Karstädt setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst ein.

Da aus pädagogischen Gründen die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten sowohl durch weibliche als auch männliche Erzieher erfolgen soll und männliche Erzieher derzeit unterrepräsentiert sind, sind besonders Männer aufgefordert, sich zu bewerben.

Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen ist ausdrücklich erwünscht.

Wann und wo kann ich mich bewerben?

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (wie Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Nachweisen über Ausbildung und Qualifikationen) richten Sie bitte bis zum 15.01.2020 postalisch an die Gemeinde Karstädt, Hauptamt, Frau von Lentzke, Mühlenstr. 1, 19357 Karstädt oder per E-Mail an: beatrice.lentzke@gemeinde-karstaedt.de

 

Eine Übernahme als Beschäftigte/r nach Beendigung der Ausbildung kann nicht zugesichert werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Ein Anspruch auf Erstattung von Bewerbungskosten besteht nicht. Allgemeine Informationen über die Gemeinde Karstädt finden Sie im Internet unter www.gemeinde-karstaedt.de.

 

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/Innen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/ausbildung-zum-erzieher-am-oberstufenzentrum-prignitz-wittenberge

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Mo, 02. Dezember 2019

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