Hiermit möchten wir die Händler und Besucher der diesjährigen Marktveranstaltung auf die Einhaltung der folgenden Bestimmungen hinweisen:
Alle Händler haben sich im Vorfeld der Veranstaltung bei der Marktleitung Frau Ines Engel anzumelden.
Das Veranstaltungsgelände ist durch die Händler nur zu den folgenden Einlasszeiten und nach Zahlung des Platzgeldes zu betreten:
Dienstag, 30.04.2024 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch, 01.05.2024 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr
NICHT zum Verkauf zugelassen sind Rinder, Schweine, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Ziervögel wie auch Reptilien, Amphibien, Hunde und Katzen.
Hochtragende und säugende Tiere dürfen nicht transportiert werden und sind somit auf dem Markt verboten.
Für alle Equiden ist ein Equidenpass vorzulegen.
Schafe und Ziegen müssen mittels Ohrmarken, Ohrmarken-Transponder bzw. Bolus-Transponder gekennzeichnet sein und ein Begleitpapier für kleine Wiederkäuer (Herkunftsbestand, Anzahl der Tiere, Transportmittel) ist mitzuführen.
Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere gemeinsam untergebracht werden. Die Tiere müssen sich ungehindert bewegen können und dürfen sich nicht gegenseitig oder an den Haltungseinrichtungen verletzen können. Behältnisse, in denen Tiere gehalten werden, dürfen nicht direkt auf dem Boden stehen, sondern sind auf ca. 1 m Tischhöhe zu präsentieren. Käfige dürfen nicht übereinandergestapelt sein. Ein unkontrolliertes Eingreifen durch Dritte in die Käfige/Ausläufe ist nicht gestattet, den Tieren muss die Möglichkeit zum Rückzug gewährt werden.
Das bloße Ausstellen von Tieren ohne Verkaufsabsicht ist nicht gestattet.
An den Verkaufsständen haben sämtliche Anbieter ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, die Tierhändler zusätzlich auch eine Telefonnummer in deutlich lesbarer Schrift während des gesamten Marktes anzubringen.
Für alle Besuchertiere gilt Leinenzwang auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Eine detaillierte Marktordnung mit den zukünftig geltenden Bestimmungen wird zeitnah auf der Internetseite der Gemeinde Karstädt veröffentlicht.