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Teilöffnung Kita "Kinderland" bis zum 18.03.2022 - nur Notbetreuung möglich

Schließung der Einrichtung vom 28.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022

 

gemäß § 25 Abs. 8 der Dritten  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) im Land Brandenburg vom 22.02.2022

 

mit Teilöffnung der Einrichtung für alle Kinder, deren Personensorgeberechtigte/Eltern berufstätig sind.

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider sind noch nicht alle pädagogischen Fachkräfte genesen, aus diesem Grund wird die Notbetreuung verlängert bis zum 18.03.2022.

 

Es wird eine Teilöffnung angeboten, für alle Kinder, deren Personensorgeberechtigte/Eltern berufstätig sind.  Eine Antragstellung auf Notbetreuung ist nicht nötig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

U. Staeck

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Fr, 11. März 2022

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