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Der EB Abwasser "Mittlere Löcknitz" Karstädt informiert:

Alle Grundstückseigentümer bzw. –nutzer, die einen Gartenwasserabzugszähler installiert und ordnungsgemäß beim Eigenbetrieb Abwasser angemeldet haben, werden aufgefordert, den Zählerstand mit Zählernummer spätestens bis 31.01.2009 in unserer Geschäftstelle zu melden. Anderenfalls kann die sonstig verbrauchte Wassermenge bei der Jahresverbrauchsabrechnung keine Berücksichtigung finden.

Aus gegeben Anlass weisen wir alle Grundstückseigentümer bzw. –nutzer, die noch eine Kleinkläranlage ohne biologischer Reinigungsstufe betreiben darauf hin, dass entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen des Eigenbetrieb Abwasser diese Anlagen einmal jährlich zur Schlammabfuhr anzumelden sind. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir fordern hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer bzw. –nutzer auf, kurzfristig ihren Pflichten nachzukommen und die Anlagen unter den Tel. –Nr. 038784 / 7800 zur Entschlammung anzumelden.

 

gez.G.Gloger

Werkleiter

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Karstädt
Mi, 14. Januar 2009

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