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Informationen zur Durchführung der Notfallbetreuung gem. §§ 17,18 EindV ab 04.01.2021

Der Landkreis Prignitz hat uns soeben über die weitere Vorgehensweise zur Durchführung und Antragstellung der Notbetreuung wie folgt in Kenntnis gesetzt:

 

Aufgrund der geänderten Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 prüft und bescheidet der Landkreis Prignitz die Ansprüche auf Notfallbetreuung für Kinder in Schulen und Horten (§§ 17 Abs. 6, 18 Abs. 5, 6).

 

Den entsprechenden Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches auf Notfallbetreuung finden Sie spätestens ab 22.12.2020 unter folgendem Link:

https://www.landkreis-prignitz.de/de/gesundheit-soziales/gesundheit/Informationen_corona_verfuegungen.php.

 

Dieser ist ausgefüllt, von allen Personensorgeberechtigten unterzeichnet und vom Arbeitgeber bestätigt an den Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen zu senden. Antragsformulare können zur Fristwahrung vorab per E-Mail ( ) eingereicht werden.

 

Der Nachweis der Zugehörigkeit eines infrastrukturkritischen Tätigkeitsbereiches ist durch Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers auf dem Antragsformular oder durch andere geeignete Nachweise (bspw. Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung etc.) zu erbringen. 

 

Bei positiver Bescheidung des Anspruches erhält der jeweilige Schul- und Hortträger umgehend per E-Mail eine Rückmeldung vom Landkreis Prignitz.

 

Die Gemeinde Karstädt und die Grundschule Karstädt mit Filiale Groß Warnow werden alles daran setzen, die Notbetreuung Ihrer Kinder sicherzustellen.

 

 

Karstädt, den 21.12.2020

 

Beatrice von Lentzke

Hauptamtsleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Mo, 21. Dezember 2020

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