Interessierte Bewerber/innen richten bitte ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 09.10.2020 an die Gemeinde Karstädt, Hauptamtsleiterin Frau v. Lentzke, Mühlenstr. 1, 19357 Karstädt oder per E-Mail an:
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Eine Übernahme als Beschäftigte/r nach Beendigung der Ausbildung kann nicht zugesichert werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet.
Hinweis: Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.