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Bauvorhaben: „Verbesserung der Nutzungsfähigkeit des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses im OT Nebelin“ gefördert mit EU-Mitteln durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwickl

Das kommunale Gebäude im OT Nebelin, Stavenower Straße 15, wird als Dorfgemeinschaftshaus genutzt. Dahinter befindet sich in einem Anbau das Feuerwehrgerätehaus. Die geplanten Baumaßnahmen beziehen sich  auf den Teil, in dem das Dorfgemeinschaftshaus untergebracht ist. Insbesondere das Obergeschoss des Dorfgemeinschaftshauses ist stark sanierungsbedürftig und soll durch bauliche Maßnahmen wieder nutzbar gemacht werden. (Wärmedämmung, Trockenbau-, Elektro-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten). Außerdem geht es um die Erneuerung der verschlissenen Dacheindeckung mit Wärmedämmung und die Abdichtung des Giebels, um ein Fortschreiten der bereits vorhandenen Feuchteschäden zu verhindern.

 

Das Dorfgemeinschaftshaus hat eine wichtige Funktion für die Grundversorgung der Bevölkerung und damit für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Die Gemeinde Karstädt sieht in der Maßnahme einen wichtigen Baustein, um die Möglichkeiten für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft auszubauen und auch die Bedingungen für Zusammenkünfte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Nebelin zu verbessern.

Durch die Maßnahme soll die Attraktivität des ländlichen Raumes als Wohn- und Arbeitsort insgesamt gesteigert und der negativen, demographischen Entwicklung in der Region entgegengewirkt werden.

 

Mit der Maßnahme beabsichtigte Ziele

  • Sicherung der öffentlichen Infrastruktur zur Grundversorgung der Bevölkerung
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Dorfgemeinschaft im ländlichen Raum

 

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf ca. 95.000 €. 75 % der Summe   (ca. 71.000 €) werden, gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung (LEADER) mit Mitteln des Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt im Zeitraum April bis Juli 2019.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Fr, 17. Mai 2019

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