Das Steueramt informiert!!!
Im Januar 2017 wurden wieder die Steuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2017 für die Grundsteuer A und B, für die Stellplatzpauschale sowie für die Hundesteuer erstellt und an die steuerpflichtigen Bürger versendet.
Die Hebesätze haben sich zum Vorjahr nicht geändert.
Neu ist jedoch, dass diese Bescheide darauf verweisen,
dass diese auch für die Folgejahre gelten!
Für 2018 und Folgejahre werden im Regelfall keine erneuten Bescheide versendet,
so dass die Zahlungsmodalitäten aus 2017 auch für die Folgejahre in Höhe und Fälligkeit gelten.
Die Bescheide für 2017 sollten daher aufgehoben werden.
Der Erlass neuer Bescheide erfolgt im Regelfall erst wieder bei Vorliegen einer geänderten steuerlichen Berechnungsgrundlage, wie z.B. bei einer Gesetzes- oder Hebesatzänderung, und im Einzelfall z.B. bei Eigentümerwechsel oder bei Meßbetrags-Änderungen.
Zur Beantwortung von Fragen oder Klärung von Unstimmigkeiten stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes telefonisch oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten gern zur Verfügung.
Die Kämmerin
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