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An alle Bürger der Gemeinde Karstädt - Einwohnermeldeamt

Ab 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten u.a. neue Regelungen in Kraft, die vom Bürger bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

 

Bei An- und Ummeldungen in der Gemeinde Karstädt, innerhalb von 14 Tagen nach Einzug, ist eine Wohnungs-geberbestätigung (nicht der Mietvertrag wie bisher!!) ausgefüllt vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer vorzulegen.

Das Formular zur  Bestätigung kann auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung heruntergeladen werden bzw. liegt in der Gemeinde aus. AWG und GWG stellen diese eigenständig aus.

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist.

 

Gleichzeitig ist zu beachten, bei der Beantragung eines neuen Personalausweises ist ab sofort eine Geburtsurkunde vorzulegen.

 

Einwohnermeldeamt Karstädt

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Veröffentlichung

Karstädt
Do, 05. November 2015

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