Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz –SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVB.I/00 (Nr.13), S.158,ber. GVB.I/01 (Nr.03)S.38), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVB.I/14, Nr.35) werden die
Ehrenämter der Schiedsstellen und der stellv. Schiedsperson
öffentlich ausgeschrieben.
Die Schiedsperson/stellv. Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Anforderungen:
- die Bewerberin/der Bewerber muss nach ihrer/
seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein,
- das Wahlrecht besitzen
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- im Bereich der Schiedsstelle (Gemeinde Karstädt) wohnen.
Bewerbungen können bis zum 30. April 2015 gerichtet werden an:
Gemeinde Karstädt
Ordnungsamt
Mühlenstraße 1
19357 Karstädt
Bitte mit der Bewerbung einen kurzen Lebenslauf und ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) einreichen.
Karstädt, den 09.04.2015
i.Orig.gez. U.Staeck
Bürgermeister