Ordnungsamt

Nebenwohnung, abmelden


Kurzinformationen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird. Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.


Beschreibung

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
  • Personalausweis bzw. Reisepass.

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109

Aktuelle Meldungen

Unsere Öffnungszeiten

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen

10.05.2024

04.10.2024

01.11.2024

 

Telefonzentrale: 038797 – 77112

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20. 10. 2024 - Uhr

 

31. 10. 2024 - Uhr

 

Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

E-Mail: