Ordnungsamt
Beglaubigung, Unterschrift
Kurzinformationen
Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
Ansprechpartner
Frau Laureen Isernhagen
Raum 116
Mühlenstraße 1 (038797) 77-109
Aktuelle Meldungen
Unsere Öffnungszeiten
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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An folgenden Tagen hat die Verwaltung geschlossen:
02.05.2025
30.05.2025
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Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Maibaumaufstellen in Karstädt
30. 04. 2025 - Uhr
Pferde- Hobby- und Bauernmarkt in Blüthen
01. 05. 2025 - Uhr