Personalausweis


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Lichtbild (biometrisch)
  • für Kinder unter 16 Jahre die Zustimmung beider Elternteile

Kosten

  • ab 01.01.2021 Neubeantragung eines Personalausweises: 37 EUR
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro
    • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
    • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich

 

  • Weitere Gebührenregelungen
    • erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
    • deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
    • ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
    • sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
    • entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109
E-Mail

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