Ordnungsamt
Beglaubigung, Zeugniskopie
Kurzinformationen
Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- Sv-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
- (Verwaltungsgebührensatzung)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
- Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
- Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
- für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR
- für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR
Ansprechpartner
Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
(038797) 77-109
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Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Bürgerfragestunde in Karstädt
14. 11. 2024 - Uhr
Begegnungsstätte der Volkssolidarität
Volkstrauertag in Laaslich
17. 11. 2024 - Uhr
Friedhof Laaslich
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