Ordnungsamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

Rechtsgrundlagen

  • (Verwaltungsgebührensatzung)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

Fristen

  • Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
  • Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

Gebühren

  • für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR
  • für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR

Ansprechpartner

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109

Aktuelle Meldungen

Unsere Öffnungszeiten

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen

10.05.2024

04.10.2024

01.11.2024

 

Telefonzentrale: 038797 – 77112

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

14. 11. 2024 - Uhr

 

17. 11. 2024 - Uhr

 

Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

E-Mail: