Ordnungsamt

Gewerbe, abmelden


Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

  

Unterlagen 

 

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung (GewA3)

  • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument zzgl. Meldebescheinigung 

  • Vollmacht nebst Vorlage des Personalausweises des Gewerbetreibenden in Kopie, sofern die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erfolgt

 

Hinweis

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWAEGebO)


Gebühren

  • 10,00 € - für natürliche und juristische Personen


Ansprechpartner

Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
Telefon (038797) 77-114


Formulare


Merkblätter

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