Ordnungsamt

Gewerbe, ummelden


Beschreibung

Wer innerhalb der Gemeinde Karstädt

 

  • den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,

  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt, 

  • auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder

  • eine Namensänderung des Gewerbetreibenden eintritt,

 

muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

 

 

Unterlagen

 

 

Hinweis

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)


Gebühren

  • 25,00 Euro - für natürliche und juristische Personen


Ansprechpartner

Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
Telefon (038797) 77-114


Formulare


Merkblätter

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