Ordnungsamt
Gewerbe, ummelden
Beschreibung
Wer innerhalb der Gemeinde Karstädt
den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,
den Gegenstand des Gewerbes wechselt,
auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
eine Namensänderung des Gewerbetreibenden eintritt,
muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung (GewA 2)
Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument zzgl. Meldebescheinigung
Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Hinweis
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Gebühren
25,00 Euro - für natürliche und juristische Personen
Ansprechpartner
Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
(038797) 77-114
Formulare
Merkblätter
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