Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung
Amtliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Shell Bio-Energie Karstädt“ der Gemeinde Karstädt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karstädt hat am 09.12.2021 dem Antrag des Vorhabenträgers, Shell Deutschland GmbH aus 22335 Hamburg, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans „Shell Bio-Energie Karstädt“ beschlossen. Zugleich wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Planentwürfe öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt südwestlich von Karstädt und hat eine Fläche von ca. 18,3 ha. Betroffen sind die Flurstücke 323, 328, 333, 334, 335, 336, 339, 344, 349, 354, 359, 365, 372, 378, 379, 380, 384, 385, 386, 387, 388, 390, 391, 392, 393, 395, 396, 399, 400, 401, 402, 403, 405, 406, 407, 408, 409, 411, 412, 413, 415, 417, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 447, 448, 449, 450 und Teilflächen der Flurstücke 324, 329, 337, 340, 345, 350, 355, 366, 373, 381, 382, 383, 389, 394, 397, 398, 404, 410, 414, 416, 418, 420, 424, 426, 428, 430, 432, 434, 451, 457 Flur 10 in der Gemarkung Karstädt. Für die Anbindung an das öffentliche Straßennetz wird eine Teilfläche des Flurstückes 470 der Flur 11, Gemarkung Karstädt benötigt.
Die Lage des Plangebietes ist aus dem unten beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Neubau einer Biogasanlage realisieren zu können. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bioenergieanlage nach § 11 und 14 BauNVO ausgewiesen werden.
Weiterhin soll mit dem Verfahren sichergestellt werden, dass der Schutz der umliegenden Nutzungen vor schädlichen Umweltauswirkungen gewahrt bleibt und notwendige Schutzabstände eingehalten werden.
Die vorliegende Planung ermöglicht es der Gemeinde Karstädt über die Integration erneuerbarer Energien in die städtebauliche Planung einen Beitrag zur Erreichung der quantitativen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg auf kommunaler Ebene zu leisten.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes mit
- der Planzeichnung und Begründung, Stand 26.01.2023
- Anlage 1 – Artenschutzgutachten vom Juli 2022
- Anlage 2 – Eingriffs- Ausgleichsbetrachtung vom 26.01.2023
- Vorhaben- und Erschließungsplan vom 26.01.2023
- Anschreiben Shell vom Februar 2023
liegt im Bauamt der Gemeindeverwaltung Karstädt, Mühlenstraße 1, in der Zeit vom
23.02.2023 bis zum 06.04.2023
während der Dienstzeiten:
Montag von 8.00 - 12.00 Uhr u. von 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr u. von 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr u. von 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr u. von 13.00 - 18.00 Uhr
und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Der B-Plan kann zeitgleich auch hier auch auf der Hompage der Gemeinde eingesehen werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, weitere Informationen zum Projekt
auf der Internetseite des Vorhabenträgers, der Shell Deutschland GmbH, unter www.shell.de/biomethan zu erhalten.
Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: unter Benennung des Betreffs: „Shell Bio-Energie Karstädt".
Karstädt, d. 14.02.2023
gez.: Udo Staeck
Bürgermeister
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