Schiedsstelle Gemeinde Karstädt
Bekanntmachung
Schiedsstelle Gemeinde Karstädt
Nach Ablauf der Wahlperiode für die ehrenamtliche Schiedsperson besteht die Verpflichtung zur Neuwahl.
Die Schiedsperson, die die Aufgaben einer Schiedsstelle wahrnimmt, wird von der Gemeindevertretung in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Gemäß §3 Schiedsstellengesetz (SchG) muss die Person nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sowie das Wahlrecht besitzen. Voraussetzung für die Berufung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie der Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle.
Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Schiedsstelle richten Sie Ihre Bewerbung, die Angaben zum:
- Namen
- Geburtstag und Geburtsort
- Wohnort mit vollständiger Anschrift
- Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit
enthalten sollte, bitte bis zum 01.03.2010 12.00 Uhr an die
Gemeinde Karstädt
Ordnungsamt
Mühlenstraße 1
19357 Karstädt
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Karstädt telefonisch unter 038797/77115 oder 77116 sowie während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Ordnungsamt Karstädt
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Krönender Abschluss zum Schuljahresende
Aktuelle Meldungen
Unsere Öffnungszeiten
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag |
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
geschlossen |
19.05.2023, 02.10.2023, 30.10.2023 |
Telefonzentrale: 038797 – 77112
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
24. 09. 2023 - Uhr
30. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr