Spaß im Schnee
Mi, 29. November 2023
Am 31.12.2018 endet die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Aus diesem Grund findet im Jahr 2018 eine Neuwahl der Schöffen statt.
Das Landgericht Neuruppin hat festgelegt, dass aus der Gemeinde Karstädt 3 Personen als ehrenamtliche Richter benötigt werden. Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, muss die Vorschlagsliste allerdings die doppelte Anzahl - also 6 Personen - enthalten.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Gem. §§ 32 und 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind:
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen:
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Zu dem Amt eines Schöffen nicht zu berufen:
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
4. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Weiterhin sind nicht zu berufen Personen, die
Alle Bürger, die Interesse zur Bekleidung des Schöffenamtes haben und die o. g. Voraussetzungen erfüllen, melden sich bitte bis zum 20. April 2018 in der Gemeindeverwaltung Karstädt, Mühlenstraße 1, 19357 Karstädt, Hauptamt Z. 103 bei Frau v.Lentzke, Telefon 038797/ 77-103 oder Zimmer 106 bei Frau Behn, Telefon 038797/ 77-106.
Ausgehängt am: 07.03.2018
Abgenommen am: 23.04.2018
Unterschrift: i.Orig.gez.A.Behn
Mi, 29. November 2023
Di, 28. November 2023
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
geschlossen | 10.05.2024 04.10.2024 01.11.2024 |
Telefonzentrale: 038797 – 77112
02. 12. 2023 - Uhr
02. 12. 2023 - Uhr bis 17:00 Uhr
Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck
Mühlenstr. 1
19357 Karstädt
Telefon: (038797) 770
Fax: (038797) 77299
E-Mail: