Spaß im Schnee
Mi, 29. November 2023
Die Wegverbindung (im Volksmund: „Europastraße“ genannt) ist für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Region von größter Bedeutung. Über diesen Weg wird, im Zusammenwirken mit der Seetzer Lindenallee, die Anbindung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Produktionsstätten an das öffentliche Straßennetz sichergestellt. Dies fördert eine effizientere Wirtschaftsweise und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Darüber hinaus profitieren auch der sonstige gewerbliche und private Verkehr und der Radtourismus. Die Erreichbarkeit von Orten wie Pinnow, Pröttlin, Groß Warnow, Seetz, Mellen, Boberow, Mankmuß, Nebelin u.a. wird wesentlich verbessert. Die Wegverbindung befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand. Ziel der Ausbaumaßnahme ist die Erneuerung der Fahrbahn. Angesichts der Länge des länd- lichen Weges (5,3 km) und der damit verbundenen Kosten soll die Maßnahme in mehreren Bauschnitten erfolgen.
2017:
1. BA: zwischen Kreuzung Zapeler Weg und K 7048 nach Pinnow (Länge: 2170 m)
2018:
2. BA: Seetzer Lindenallee bis Ortseingang Seetz (Länge: 780 m)
2019:
3. BA: zwischen L 13 (Abzw. Boberow) und Kreuzung „Zapeler Weg“ (Länge: 2.350 m)
Die festgelegten Bauabschnitte orientieren sich an Knoten- punkten. Damit ist sichergestellt, dass während der Bauphasen über diese Knotenpunkte entsprechende Umleitungen für den Verkehr eingerichtet werden können.
Der ländliche Weg zwischen der K 7048 (Pinnow) und der L 13 (Abzweig Boberow) wird angesichts der aktuellen Nutzung als Hauptwirtschaftsweg eingeordnet. Die vorhandene Asphalt- deckschicht soll auf einer Länge von 4.520 m erneuert werden. Als Ausbaubreite sollen 3,50 m beibehalten werden. Der Abschnitt Seetzer Lindenallee wird als Wirtschaftsweg einge- ordnet. Die geplante Ausbaubreite beträgt 3,0 m. Auf dem geschotterten Weg (Länge: 780 m) ist der Aufbau einer neuen Asphalttragschicht bzw. Deckschicht geplant.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf ca. 566.000 €. 75% der Summe (ca. 403.000 €) werden, gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung (LEADER) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen erfolgt abschnitts- weise in den Zeiträumen Oktober/November 2017 (1. BA),
im 1. Halbjahr 2018 (2. BA) sowie im 1. Halbjahr 2019 (3.BA).
Mi, 29. November 2023
Di, 28. November 2023
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02. 12. 2023 - Uhr
02. 12. 2023 - Uhr bis 17:00 Uhr
Gemeinde Karstädt
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Mühlenstr. 1
19357 Karstädt
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