Anmeldung der neuen Einschüler 2016/ 2017 an der Grundschule Karstädt


Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2016/17 schulpflichtig. Sie müssen bis spätestens 29. Februar 2016 in der zuständigen Grundschule vor Ort angemeldet werden. Kinder, die zwischen 1. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule vorfristig aufgenommen werden. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Kinder, die für das Schuljahr 2015/2016 zurückgestellt wurden, müssen sich erneut anmelden.

 

In der Grundschule Karstädt erfolgt die Aufnahme am Sonnabend, den 20. Februar 2016 in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr für alle Kinder des Einzugsgebietes Karstädt.

 

Für das Einzugsgebiet der Grundschule Groß Warnow erfolgt die Anmeldung am Dienstag, den 23.02.2016 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr am Standort Groß Warnow.

 

Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb Brandenburgs besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis. Das schulärztliche Gutachten, soweit schon vorhanden, ist auch mitzubringen. Sollte noch keine Untersuchung erfolgt sein, können Eltern das Gutachten nachreichen.

Zeitgleich können alle Kinder mit den Eltern die Grundschule kennen lernen und bei kleinen Spielen, Mal- und Bastelarbeiten sowie bei Vorübungen für das Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, sich auszuprobieren.

In der Grundschule Karstädt sorgt die Klasse 5b an dem Sonnabend für das leibliche Wohl und bietet Kaffee und Kuchen an.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Mo, 25. Januar 2016

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