Ausschreibung der Ehremämter Schiedsperson und stellv. Schiedsperson für die Gemeinde Karstädt
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz –SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVB.I/00 (Nr.13), S.158,ber. GVB.I/01 (Nr.03)S.38), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVB.I/14, Nr.35) werden die
Ehrenämter der Schiedsstellen und der stellv. Schiedsperson
öffentlich ausgeschrieben.
Die Schiedsperson/stellv. Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Anforderungen:
- die Bewerberin/der Bewerber muss nach ihrer/
seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein,
- das Wahlrecht besitzen
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- im Bereich der Schiedsstelle (Gemeinde Karstädt) wohnen.
Bewerbungen können bis zum 30. April 2015 gerichtet werden an:
Gemeinde Karstädt
Ordnungsamt
Mühlenstraße 1
19357 Karstädt
Bitte mit der Bewerbung einen kurzen Lebenslauf und ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) einreichen.
Karstädt, den 09.04.2015
i.Orig.gez. U.Staeck
Bürgermeister
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