Das Steueramt der Gemeinde Karstädt informiert!
Bekanntmachung zur Erhebung der Grundsteuern und Hundesteuern ab 2011
Die aktuellen Steuerbescheide für 2011 für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) einschließlich Stellplätze und die Hundesteuern sind mit folgendem Hinweis erstellt worden:
„ Dieser Bescheid ist bis zum Erlass eines neuen Bescheides, auch für Folgejahre gültig.“
Daraus ergibt sich, dass in den Folgejahren keine erneuten Steuerbescheide an die Steuerpflichtigen erstellt und versendet werden, solange keine Änderungen der Bemessungsgrundlagen vorliegen, wie z.B. neue Hebesätze, Eigentümerwechsel usw. . Die Steuerschuld aus 2011 bleibt damit bis auf eine neue Bescheiderteilung in der jeweiligen Höhe bestehen.
Eine jährliche Bekanntmachung der Gemeinde Karstädt im Amtsblatt wird auf die Fälligkeit der Steuerschuld hinweisen.
Eine rechtzeitige Zahlung, z.B. durch Überweisung oder Barzahlung ist dennoch vom jeweiligen Steuerzahler zu veranlassen. Sollten an die Gemeinde Karstädt Einzugsermächtigungen erteilt worden sein, werden die fälligen Beträge automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.
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