Das Bauamt informiert: ab 26.09.2025 neue Regelung zur Grünschnittentsorgung!
PRESSEMITTEILUNG
Neue Regelung zur Grünschnittentsorgung in Karstädt ab dem 26.09.2025
Karstädt, 18. September 2025 – Die Gemeinde Karstädt informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über eine wichtige Änderung bei der Entsorgung von Grünschnitt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), die ab dem Jahr 2026 in Kraft treten, ist die Kompostierung von Grünschnitt im bisherigen Umfang auf dem Gelände der ehemaligen Deponie nicht mehr zulässig. Die bestehende Kompostieranlage entspricht nicht den neuen Anforderungen an einen geschlossenen Anlagenbetrieb und muss daher geschlossen werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin eine wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeit für ihren Grünschnitt zu bieten, hat die Gemeinde Karstädt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Prignitz getroffen.
Die Gemeindevertretung Karstädt hat hierzu am 04.03.2025 den Beschluss Nr. 01/010/2025 gefasst.
Neue Annahmestelle ab dem 26.09.2025:
Ort: Betriebshof Karstädt, Speicherstraße 8
Öffnungszeiten: Jeden Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr
Ablauf: Der angelieferte Grünschnitt wird in bereitgestellten Containern gesammelt und anschließend in eine zertifizierte Kompostieranlage transportiert. Die Container stellt und wechselt der Landkreis Prignitz.
Kostenpflichtige Abgabe gemäß Gebührensatzung des Landkreises Prignitz:
Je angefangene 0,1 m³ (z. B. ein Sack): 1 Euro
Kleiner PKW-Anhänger (bis 0,5 m³): 5 Euro
Großer PKW-Anhänger (bis 1 m³): 10 Euro
Alternative Entsorgungsmöglichkeit:
Neben der neuen Annahmestelle in Karstädt steht allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die zentrale Annahmestelle in Quitzow offen.
Die Gemeinde Karstädt bedankt sich für das Verständnis und bittet um Beachtung der neuen Regelungen zur gesetzeskonformen Entsorgung von Grünschnitt.
Kontakt für Rückfragen:
Gemeinde Karstädt/ Bauamt
Brit Abeln
Tel: 038797/ 77-217
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