Hinweis zur Beantragung von Personaldokumenten- Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025
Hinweis zur Beantragung von Personaldokumenten- Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen zur Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis/Reisepass) lediglich digitale Lichtbilder verwendet werden. Lichtbilder in Papierform sind somit unzulässig und dürfen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens nicht mehr verwendet werden, um Fälschungen zu verhindern und die bundesweite Umstellung zu vereinheitlichen.
Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist auf folgenden Wegen möglich:
Lichtbild durch lizenzierte Fotodienstleister
Die teilnehmenden Dienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ .
Erstellung des Lichtbildes vor Ort im Einwohnermeldeamt
Für die Erstellung eines Lichtbildes innerhalb unserer Behörde fällt eine Gebühr von 6,00 € an.
Weitere Informationen gibt es online auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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