Ordnungsamt

Beglaubigung, Unterschrift


Kurzinformationen

Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

Ansprechpartner

Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
Telefon (038797) 77-109

Aktuelle Meldungen

Unsere Öffnungszeiten

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen

10.05.2024

04.10.2024

01.11.2024

 

Telefonzentrale: 038797 – 77112

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

26. 04. 2024 - Uhr

 

27. 04. 2024 - Uhr

 

Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

E-Mail: