Schriftgröße
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Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Personalausweis oder Reisepass
Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
Frau Laureen Isernhagen
Raum 116
Mühlenstraße 1
(038797) 77-109