Ordnungsamt
Personalausweis, vorläufiger
Kurzinformationen
Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Beschreibung
Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt,
wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
wer mehr als einen Personalausweis besitzt
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
Fristen
Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Ansprechpartner
Frau Laureen Isernhagen
Raum 116
Mühlenstraße 1 (038797) 77-109
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