Reisegewerbeangelegenheiten


Beschreibung

 

Reisegewerbe

 

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung (z. B. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet (verkauft) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht.

 

Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

 

Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Nur bei Schausteller Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 1 Abs. 2 SchHV

 

Antrag einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG)

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskunft und darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Nur bei Schausteller Haftpflichtversicherungsnachweis gem. § 1 Abs. 2 SchauHV

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO


Kosten

40,00 bis 500,00 Euro


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
Telefon (038797) 77-114
E-Mail


Formulare

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