Bewachungsgewerbe, beantragen
Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe).
Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Die persönliche Voraussetzung wird geprüft.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts [www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)]
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen für juristische Personen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts [www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
- Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
Rechtsgrundlagen
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Kosten
128,00 bis 1.279,00 Euro
Formulare
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