Bewachungsgewerbe, beantragen


Beschreibung

Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe).

 

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

 

Die persönliche Voraussetzung wird geprüft.

 

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) 
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts [www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)]
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen für juristische Personen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts [www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
  • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
  • Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:

- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)

- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bereich der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)

- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes


Rechtsgrundlagen

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)


Kosten

128,00 bis 1.279,00 Euro


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Aktuelle Meldungen

Unsere Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch geschlossen
Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr,

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen

19.05.2023,

02.10.2023,

30.10.2023

 

Telefonzentrale: 038797 – 77112

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06. 04. 2023 - 18:00 Uhr

 

08. 04. 2023 - 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Info Broschüre

 

Fachkräfteportal

 

einheitlicher Ansprechpartner

 

wachstumskern-prignitz

Gemeinde Karstädt
Herr Udo Staeck

Mühlenstr. 1
19357 Karstädt

 

Telefon:  (038797) 770

Fax:        (038797) 77299

E-Mail: