Gewerbe, abmelden
Beschreibung
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung GewA 3
- Personalausweis, Pass sind vorzulegen
- Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Hinweise
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Kosten
Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114 (038797) 77-114
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