Ordnungsamt
Gewerbe, ummelden
Kurzinformationen
Anzeige wesentlicher Änderungen(=Ummelden) eines stehenden Gewerbebetriebes, insbesondere Verlegung des Standorts und Änderung des Gewerbegegenstandes.
Beschreibung
Wer innerhalb der Gemeinde Karstädt
den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,
den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder
auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
hat dies dem SB Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Karstädt gleichzeitig anzuzeigen.
Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung – GewA 2
Personalausweis oder Pass sind vorzulegen
Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Gebühren
20,00 Euro - für natürliche und juristische Personen
Ansprechpartner
Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
(038797) 77-114
Formulare
Merkblätter
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