Ordnungsamt

Gewerbe, ummelden


Kurzinformationen

Anzeige wesentlicher Änderungen(=Ummelden) eines stehenden Gewerbebetriebes, insbesondere Verlegung des Standorts und Änderung des Gewerbegegenstandes.


Beschreibung

Wer innerhalb der Gemeinde Karstädt

  • den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,

  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder

  • auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

hat dies dem SB Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Karstädt gleichzeitig anzuzeigen.

 

Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung – GewA 2

  • Personalausweis oder Pass sind vorzulegen

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)

  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.

  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)


Gebühren

20,00 Euro - für natürliche und juristische Personen


Ansprechpartner

Frau Anne - Christin Kurcz
Raum 114
Telefon (038797) 77-114


Formulare


Merkblätter

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