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Die Finanzverwaltung Karstädt informiert:

 

Die Gemeinde Karstädt bedient sich ab Januar 2017 für Leistungen im Vollstreckungs-Außendienst einer Dienstkraft des WTAZV durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.

 

Vermeiden Sie die Beitreibung vor der Haustür und die unnötigen Gebühren für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren und zahlen Sie besser gleich!

 

Hier eine Übersicht über die Gebühren lt. aktueller Kostenordnung zum Verwaltungsvoll-streckungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgKostO):

Mahngebühr mindestens 5,00 €

 

Grundgebühr für Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde

bis 500,00 €                                 31,00 €

500,01 – 1.000,00 €                   42,00 €

1.001,00 – 2.000,00 €                52,00 €

Falldarstellung:

Aus einer nicht bezahlten Steuerforderung i.H.v. 10,00 € könnten wie folgt dargestellt schnell 56,50 € werden!

 

Hauptforderung                          10,00 €

Mahngebühr                                  5,00 €

Grundgebühr f. Vollstreckung  31,00 €

Pfändungsgebühr                     10,50 €

Die Pfändungsgebühr wird für jede einzelne Vollstreckungstätigkeit (z.B. Kontopfändung) erhoben.

 

Gesamt:                                      56,50 €

 

Hinweis:

Diese Gebühren gelten auch für Kleinstbeträge von z.B. 0,50 € für die Wasser-Boden-Umlage. Zu beachten ist zudem, dass die Nebenforderungen (Mahn- und Vollstreckungsgebühren) als Erstes verbucht werden; erst dann die eigentliche Hauptforderung.

Zudem wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde Karstädt keine Zahlungserinnerungen versendet oder zu anderweitigen Bekanntmachungen von Fälligkeiten verpflichtet ist!

 

Jedem Bürger wird daher nahe gelegt, die Möglichkeit der Teilnahme am Einzugsverfahren zu nutzen oder seinen Zahlungsaufforderungen zeitnah nachzukommen, um sich derartig unnötige Gebühren des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens zu ersparen!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Karstädt
Mo, 23. Januar 2017

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